Was ist Eigentlich CB-Funk ?
Wie viele andere Neuerungen und technische Errungenschaften kam auch der CB-Funk aus der USA nach Europa. Allerdings mit einiger Zeitverz�gerung, denn in den USA fing man schon in den 50er Jahren an, die M�glichkeiten der Funktechnik f�r den privaten Gebrauch zu entdecken. In Deutschland dauerte es nach ersten zaghaften Versuchen in den 60er Jahre noch bis 1975 , als das Postministerium endlich zw�lf Kan�le zur Nutzung f�r die Allgemeinheit freigab.
" CB " ist die Abk�rzung f�r den englischen Begriff " Citizen`s Band " , was w�rtlich �bersetzt " B�rgerfrefrequenzband " bedeutet und auch als " Jedermannfunk " oder " B�rgerfunk " in den hiesigen Sprachegebrauch eingegangen ist. �blicher ist jedoch die Bezeichnung CB-Funk , kein Wunder bei der Herkunft.
Mit CB-Funk unterwegs
Wer beruflich mit dem LKW oder PKW unterwegs ist, wei� den CB-Funk sehr zu sch�tzen, denn f�r dieser Gruppe bedeutet gesparte Zeit oft mehr Geld oder mehr Freizeit. Mit dem Funkger�t k�nnen Sie die offiziellen Verkehrsduchsagen glatt vergessen, weil Sie eine aktuellere Alternative haben : Statt zum ersten Mal eine Staumeldung im Radio zu h�ren, wenn Sie schon mittendrin stehen, k�nnen Sie l�ngst von anderen Funkern informiert worden sein und die Autobahn schon rechtzeitig verlassen haben. Das gilt nat�rlich auch umgekehrt : Die LKW-Fahrer signalisieren auf ihrem Kanal freie Fahrt, w�hrend der Rundfunk noch vor Behinderungen warnt.
Was muss man Beachten ?
Die Regeln f�r einen ungest�rten Funkverkehr
In den Vorschriften der Regulierung sbeh�rde f�r Telekommunikation und Post ( Reg TP ) wird ausdr�cklich hervorgehoben, dass jedermann einen Anspruch auf Erteilung einer CB-Genehmigung hat und alle Nutzer des CB-Funks gleichberechtigt sind. Weil sich deshalb eine unbeschr�nkte Teilnehmerzahl auf den Kan�len tummeln darf, erwartet das Reg TP von den CB.Funkern " R�cksichtnahme & partnerschaftliches Verhalten auf den Kan�len, damit eine ungest�rte Kommunikation erm�glicht wird " . Diese an sich selbstverst�ndliche Forderung liegt im Interesse aller Funker und sollte beim Funkverkehr unbedingt befolgt werden.
Dazu geh�rt auch, dass man die folgenden vom deutschen Arbeitskreis f�r CB-Notfunk e.V. empfohlenen Kan�le beachtet :
Kanal 1 FM : Anrufkanal FM
Kanal 4 AM : Anrufkanal AM
Kanal 9 AM / FM : Notruf- & Fernfahrerkanal
Kanal 16 FM : Wasserfahrzeug-Kanal
Kanal 19 FM : Internationaler Fernfahrer-Kanal
Kanal 55/75 FM : Peilwettbewerbe
Kanal 67/68 FM : Luftfahrzeuge
Kanal 69/71 FM : Notrufabwicklung
Kanal 80 FM : Sportveranstaltungen
Anmeldung der Funkger�te
Ger�te mit 40 Kan�len FM besitzen , wenn sie eine deutsche Kennzeichnung oder eine europ�ische CEPT- Pr�funmmer aufweisen, eine allgemeine Genehmigung und k�nnen anmelde- und geb�hrenfrei betrieben werden.
Wer ein CB-Funkger�t mit 40 oder 80 Kan�len FM und 12 Kan�len AM betreiben will, muss dieses bei der n�chstgelegenen Au�enstelle der Regulierungsbeh�rde f�r Telekommunikation und Post ( Reg TP ) anmelden.
In Deutschland d�rfen nur genehmigte CB-Funkger�te betrieben werden , die mit den Kennzeichnungen CEPT PR 27 , KAM , AFM 80 , FM 80 versehen sind. �ltere Ger�te sind ebenfalls zul�ssig , wenn sie die fr�heren Kennzeichnungen PR 27 , KF , PR 27 D-FM , KFFM , CEPT-PR 27 D-40 , KFFM 40 , K/m , K/p und KFAM tragen .
Die Adresse der f�r Ihre Region zust�ndigen Au�enstelle k�nnen Sie unter der Telefonnummer 180 3232323 erfragen.
Mit dem Funkger�t in fremde L�nder
Wenn Sie ein CB-Funkger�t besitzen, das nach der CEPT-Europa-Norm mit 40 Kan�len FM zugelassen ist und �ber die entsprechende Kennzeichnung verf�gt, k�nnen Sie Ihr Ger�t unbesorgt und ohne weiteren b�rokratischen Aufwannd ins Ausland ( Skandinavien, Gro�britannien, Benelux, Frankreich, Spanien, �sterreich oder Griechenland & anderen europ�ischen L�nder ) mitnehmen . F�r den Betrieb von 40 Kanal FM-/12 Kanal AM und 41 bis 80 FM Kanal ist f�r das In-und Ausland eine Funkgenehmigung der f�r den CB-Funk zust�ndigen Beh�rde erforderlich.
�ber die genauen und aktuellen Bestimmungen f�r Ihr Reiseziel erkundigen Sie sich am besten bei der Reg TP ( Tel. 06131 18-0 ) , bei den jeweiligen Botschaften , ADAC oder lesen in der einschl�gigen Fachliteratur nach .
�nderungen & Irrt�mer vorbehalten. Stand 3 / 1999