Was ist Eigentlich CB-Funk ?
Wie viele andere Neuerungen und technische Errungenschaften kam auch der CB-Funk aus der USA nach Europa. Allerdings mit einiger Zeitverzögerung, denn in den USA fing man schon in den 50er Jahren an, die Möglichkeiten der Funktechnik für den privaten Gebrauch zu entdecken. In Deutschland dauerte es nach ersten zaghaften Versuchen in den 60er Jahre noch bis 1975 , als das Postministerium endlich zwölf Kanäle zur Nutzung für die Allgemeinheit freigab.
" CB " ist die Abkürzung für den englischen Begriff " Citizen`s Band " , was wörtlich übersetzt " Bürgerfrefrequenzband " bedeutet und auch als " Jedermannfunk " oder " Bürgerfunk " in den hiesigen Sprachegebrauch eingegangen ist. Üblicher ist jedoch die Bezeichnung CB-Funk , kein Wunder bei der Herkunft.
Mit CB-Funk unterwegs
Wer beruflich mit dem LKW oder PKW unterwegs ist, weiß den CB-Funk sehr zu schätzen, denn für dieser Gruppe bedeutet gesparte Zeit oft mehr Geld oder mehr Freizeit. Mit dem Funkgerät können Sie die offiziellen Verkehrsduchsagen glatt vergessen, weil Sie eine aktuellere Alternative haben : Statt zum ersten Mal eine Staumeldung im Radio zu hören, wenn Sie schon mittendrin stehen, können Sie längst von anderen Funkern informiert worden sein und die Autobahn schon rechtzeitig verlassen haben. Das gilt natürlich auch umgekehrt : Die LKW-Fahrer signalisieren auf ihrem Kanal freie Fahrt, während der Rundfunk noch vor Behinderungen warnt.
Was muss man Beachten ?
Die Regeln für einen ungestörten Funkverkehr
In den Vorschriften der Regulierung sbehörde für Telekommunikation und Post ( Reg TP ) wird ausdrücklich hervorgehoben, dass jedermann einen Anspruch auf Erteilung einer CB-Genehmigung hat und alle Nutzer des CB-Funks gleichberechtigt sind. Weil sich deshalb eine unbeschränkte Teilnehmerzahl auf den Kanälen tummeln darf, erwartet das Reg TP von den CB.Funkern " Rücksichtnahme & partnerschaftliches Verhalten auf den Kanälen, damit eine ungestörte Kommunikation ermöglicht wird " . Diese an sich selbstverständliche Forderung liegt im Interesse aller Funker und sollte beim Funkverkehr unbedingt befolgt werden.
Dazu gehört auch, dass man die folgenden vom deutschen Arbeitskreis für CB-Notfunk e.V. empfohlenen Kanäle beachtet :
Kanal 1 FM : Anrufkanal FM
Kanal 4 AM : Anrufkanal AM
Kanal 9 AM / FM : Notruf- & Fernfahrerkanal
Kanal 16 FM : Wasserfahrzeug-Kanal
Kanal 19 FM : Internationaler Fernfahrer-Kanal
Kanal 55/75 FM : Peilwettbewerbe
Kanal 67/68 FM : Luftfahrzeuge
Kanal 69/71 FM : Notrufabwicklung
Kanal 80 FM : Sportveranstaltungen
Anmeldung der Funkgeräte
Geräte mit 40 Kanälen FM besitzen , wenn sie eine deutsche Kennzeichnung oder eine europäische CEPT- Prüfunmmer aufweisen, eine allgemeine Genehmigung und können anmelde- und gebührenfrei betrieben werden.
Wer ein CB-Funkgerät mit 40 oder 80 Kanälen FM und 12 Kanälen AM betreiben will, muss dieses bei der nächstgelegenen Außenstelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ( Reg TP ) anmelden.
In Deutschland dürfen nur genehmigte CB-Funkgeräte betrieben werden , die mit den Kennzeichnungen CEPT PR 27 , KAM , AFM 80 , FM 80 versehen sind. Ältere Geräte sind ebenfalls zulässig , wenn sie die früheren Kennzeichnungen PR 27 , KF , PR 27 D-FM , KFFM , CEPT-PR 27 D-40 , KFFM 40 , K/m , K/p und KFAM tragen .
Die Adresse der für Ihre Region zuständigen Außenstelle können Sie unter der Telefonnummer 180 3232323 erfragen.
Mit dem Funkgerät in fremde Länder
Wenn Sie ein CB-Funkgerät besitzen, das nach der CEPT-Europa-Norm mit 40 Kanälen FM zugelassen ist und über die entsprechende Kennzeichnung verfügt, können Sie Ihr Gerät unbesorgt und ohne weiteren bürokratischen Aufwannd ins Ausland ( Skandinavien, Großbritannien, Benelux, Frankreich, Spanien, Österreich oder Griechenland & anderen europäischen Länder ) mitnehmen . Für den Betrieb von 40 Kanal FM-/12 Kanal AM und 41 bis 80 FM Kanal ist für das In-und Ausland eine Funkgenehmigung der für den CB-Funk zuständigen Behörde erforderlich.
Über die genauen und aktuellen Bestimmungen für Ihr Reiseziel erkundigen Sie sich am besten bei der Reg TP ( Tel. 06131 18-0 ) , bei den jeweiligen Botschaften , ADAC oder lesen in der einschlägigen Fachliteratur nach .
Änderungen & Irrtümer vorbehalten. Stand 3 / 1999